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PLATZORDNUNG

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Der Campingplatz Rote Schleuse ist Privatgelände, mit Betreten erkennen Sie die folgende Platzordnung an:

 

1)    

Der Zutritt zum Platz, bzw. die Einfahrt durch die Schranke, ist nur Campinggästen gestattet. Halten Sie sich bitte an die Ihnen zugewiesene Platznummer, stellen Sie sich immer mit Rücksicht auf Ihren Nachbarn hin. Die Stromkästen lassen sich durch Drehen des Griffes öffnen. Lesen Sie bei der An- und Abreise den Zählerstand ab, damit wir Ihren Verbrauch fair abrechnen können.

 

2)    

Die Abreiseformalitäten erledigen Sie bitte am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr sauber und geräumt zu hinterlassen. Bei Abreise nach 11:00 Uhr bis spätestens 16:00 Uhr wird eine Spätabreise berechnet, nach 16:00 Uhr ein Folgetag.

 

3)    

Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Nachtruhe 22:00 – 7:00 Uhr, während dieser Zeiten ist eine Schrankendurchfahrt nicht möglich. Mittagspause: Mittagsruhe 13:00 - 15:00 Uhr.

 

4)    

Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist überall Schritttempo einzuhalten.

 

5)    

Bei Campingfahrzeugen muss die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, wie z. B. die Gasprüfung eingehalten werden.

 

6)    

Für Hunde gilt auf dem gesamten Platz Leinenpflicht. Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

7)    

Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall sortiert im Wertstoffhof bei der Platzeinfahrt. Die Behälter sind gekennzeichnet. Sperrmüll und Problemabfall ist verboten.

 

8)    

Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das Rauchen sowie die Mitnahme von Flaschen und Gläsern in die Sanitärräume ist nicht gestattet. Beachten Sie bitte die Dusch- und Putzzeiten.

 

9) 

Die Ausgussstelle für Chemietoiletten befindet sich auf der Südseite des Sanitärgebäudes. Die Entsorgung von Abwasser befindet sich in der Platzeinfahrt direkt vor der Frischwasserstelle.

 

10) 

Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien und ähnliches nicht auf dem Boden ausgelegt werden. Gräben ziehen ist verboten.

 

11) 

Lagerfeuer sind auf dem gesamten Gelände verboten. Grillen Sie bitte nur in einem dafür vorgesehenen Grill, mit Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Wetterlage.

 

12) 

Badesee ohne Badeaufsicht! Kinder dürfen ohne Aufsicht von Erwachsenen nicht alleine baden! Eltern haften für Ihre Kinder! Hunde sind im Badesee nicht erlaubt!

 

13) 

Das Hausrecht wird von der Verwaltung und den Angestellten im Auftrag des Eigentümers ausgeübt. Das Hausrecht beinhaltet die Möglichkeit, Personen oder Gruppen des Platzes zu verweisen oder nicht aufzunehmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ruhe oder der Platzordnung erforderlich erscheint. Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten.

 

14) 

Der Eigentümer und dessen Beauftragte haften nicht für Schäden und Verluste am Eigentum der Platzmieter und dessen Mitreisende, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Platzpersonals vorliegt. Für den Wohnwagen ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für ggf. herabfallende Äste haftet der Eigentümer nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Bei starken Stürmen und Unwettern bitten wir Sie Ihren Platz entsprechend zu sichern und gegebenenfalls einen sicheren Ort aufzusuchen.

 

Die Eigentümer

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