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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und der Platzhirsch e. K. (nachfolgend Campingbetrieb Campingplatz Rote Schleuse) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung und/ oder persönlichen Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Buchung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per Email oder schriftlich vor Ort) durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Sollte ein Stellplatzwunsch in der Buchung zugesagt worden sein und es hat sich zwischenzeitlich etwas geändert, wird ein ähnlicher Platz (soweit verfügbar) als Ersatz verfügbar gemacht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht ohne die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zugelassen und können vom Campingbetrieb storniert werden.

 

Eine verfrühte Anreise vor 12:00 Uhr ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes möglich. Mietobjekte stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

 

Eine verspätete Abreise nach 11:30 Uhr ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes möglich. Bei Abreise nach 15:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet.

Die Buchung des Campingplatzes ist erst nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich.

 

3. Bettensteuerabgabe

Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast die jeweilige Bettensteuerabgabe der Stadt Lüneburg einzuziehen und abzuführen. Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.

 

4. Vertragsänderungen

Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, sind nur schriftlich verbindlich wirksam.

 

5. Allgemeine Nutzungspflicht

Pro Stellplatz/ Parzelle ist nur eine Familie (Personengruppe) buchbar. Zusätzliche Objekte (WoMo, Zelt, Caravan, Auto, usw.) für Besucher oder Mitreisende sind gegen eine gesonderte Buchung und Bezahlung auf dieser Parzelle gestattet. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen am Mietobjekt ist nicht gestattet.

 

6. Anzahlung / Zahlung

Die Bezahlung erfolgt vor Ort per Kredit-, EC –Karte oder in Bar. In Ausnahme und bei Überweisungen von Zahlungen (nur, wenn vorher vom Betreiber genehmigt), sind unbedingt Buchungs-, Rechnungsnummer und der vollständige Name wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind gesondert im Vermerk anzugeben. Nicht zuordnungsbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen kann der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig werden.

Stellplätze sowie Mietobjekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nur dann wenn der Stellplatz oder das Mietobjekt anderweitig verbucht werden kann.

 

7. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Buchungsbestätigung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:

 

- Rücktritt bis 10 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
Stornokostenfrei

- Rücktritt ab 9 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
50 % des bei der Buchung anfallenden Gesamtpreises (maßgebend ist die aktuelle Preisliste)

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht und wenn dann auf Kulanz des Betreibers.

8. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach Schließung der Rezeption (in der Hauptsaison nach 21:00 Uhr) ist eine Benachrichtigung telefonisch oder per Email (kontakt@camp-rote-schleuse.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 12:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Die Zahlung für den gesamten gebuchten Zeitraum wird fällig bei Nichtanreise ohne schriftliche Benachrichtigung.


Mietobjekte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. Die Zahlung wird für den gesamten Zeitraum des gebuchten Objektes fällig, falls nicht rechtzeitig storniert wurde (siehe Punkt 7).

 

9. An- und Abreise

Die angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Bei verspäteter Abreise nach 11:00 Uhr wird daneben der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet.

Der Campingstellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Anreise zur Verfügung und nachmittags von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Bitte reisen Sie am Vormittag nicht früher oder später an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingplatz zu vermeiden. Mietobjekte stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag um 10:00 Uhr vollständig geräumt sein.

 

10. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Punkte sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

 

11. Anmeldung/ Zutrittsberechtigung

Berechtigt den Campingplatz zu betreten und den Badesee zu nutzen, sind lediglich die schriftlich angemeldeten Personen eines Stellplatzes.

 

12. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

 

13. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung). Schäden die durch den Gast entstehen sind unverzüglich zu melden und der Verursacher ist für den Schaden aufzukommen.

 

14. Öffnungszeiten / Frost

In der Nebensaison gelten für die Rezeption, den Badesee, die Sanitärgebäude, die Restaurants usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Campingstellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Campingbetriebes kein Frost mehr zu erwarten ist.

 

15. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingpark Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.

Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

 

16. Hunde / Haustiere

Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände und den Campingstellplätzen. In den Mietobjekten sind grundsätzlich Haustiere verboten.

 

17. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

 

18. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

 

19. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

20. Gerichtsstand

Platzhirsch e. K., Rote Schleuse 4, 21335 Lüneburg



Stand 01.01.2023

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